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07/2009 – Koexistenzphase EN 14081 um 36 Monate verlängertAuf Basis einer entsprechenden Entscheidung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen (SCC) der EU- Kommission wurde die Koexistenzphase der CE- Norm EN 14081 „Holzbauwerke - Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Teil 1: Allgemeine Anforderungen“ um weitere 36 Monate verlängert. Damit gelten die bestehenden nationalen Regelungen noch weiterhin bis zum 01.09.2012, parallel zur harmonisierten Norm. Es liegt daher im Ermessen der Sägewerke, den teilweise bereits beschrittenen Weg der CE- Kennzeichnung jetzt weiterzuverfolgen, oder zunächst abzuwarten.
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