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03/2010 – HFB erhält Anerkennung als Notifizierte Prüfstelle für Fenster und Fenstertüren nach EN 14351-1/CE-Kennzeichnung

Die HFB Engineering GmbH wurde mit Bescheid des Deutschen Instituts für Bautechnik Berlin (DIBt) vom 26.03.2010 als notifizierte Prüfstelle im Sinne des Bauproduktengesetzes (BauPG) für Fenster und Fenstertüren nach EN 14351-1 anerkannt.

Nach dem nunmehr abgeschlossenen, umfangreichen Anerkennungsverfahren, in dessen Verlauf u.a. auch Vergleichsmessungen mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig durchgeführt wurden, steht HFB nunmehr allen Herstellern von Fenstern und Fenstertüren auch als anerkannte Prüfstelle zur Durchführung von Erstprüfungen (Initial Type Testing/ITT) im Rahmen der CE- Kennzeichnung zur Verfügung.

HFB ist somit in der Lage, alle Prüfungen hinsichtlich wesentlicher Produkteigenschaften mit dem Status einer Erstprüfung anzubieten und durchzuführen:

- Schlagregendichtheit (DIN EN 1027)
- Widerstandsfähigkeit gegen Windlast (DIN EN 12211)
- Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen (DIN EN 14609) 
- Luftdurchlässigkeit (DIN EN 1026)
- Wärmedurchgangskoeffizient Uw (DIN EN 12567-1)
- Schallschutz Rw (DIN EN ISO 140-3)

Bauphysikalische Prüfungen an Fenstern werden im Hause HFB bereits seit ca. 1980 durchgeführt. Schon 1991 wurde HFB als Prüfstelle zur Ermittlung des Wärmedurchlasswiderstandes von Fenstern und Rahmenmaterialien nach bundesdeutschem Baurecht anerkannt (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 29.08.1991). 1997 erfolgte dann die Anerkennung durch das Deutsche Institut für Bautechnik Berlin (DIBt) als Prüfstelle für Fenster und Rahmenmaterialien im Sinne der Landesbauordnungen (Ü-Kennzeichnung).



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