Falls ein Hersteller seine Bauprodukte (wie zum Beispiel Holzwerkstoffe) in Großbritannien verkaufen möchte, ist ab dem 1. Januar 2023 eine UKCA-Kennzeichnung (anstelle der CE-Kennzeichnung) für den britischen Markt erforderlich. Normalerweise würde dies bedeuten, dass ein vollständiges separates Inspektions- und Zertifizierungsverfahren analog dem CE- Verfahren mit identischem Inhalt (EN 13986) erforderlich wäre (Inspektion durch ein „UK Approved Body”).

Um zu vermeiden, dass zwei getrennte Inspektionen (CE und UKCA) mit gleichem Inhalt erforderlich sind, haben BBA (British Board of Agrément) und HFB eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Auf der Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung ist in Bezug auf die UKCA-Zertifizierung kein zusätzlicher Inspektionsbesuch durch BBA erforderlich, da HFB als Inspektionsstelle (CE- und UKCA-Inspektion kombiniert) fungieren wird, während BBA nur die Inspektionsberichte von HFB bewertet und das UKCA-Zertifikat ausstellt.

Das vereinfacht und verkürzt den Prozess deutlich und spart zudem deutlich Kosten.

Falls Sie eine UKCA- Kennzeichnung von Holzwerkstoffen gemäß EN 13986 (AVCP- Systeme 2+ oder 1) benötigen und von dieser Kooperationsvereinbarung profitieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte über info@hfb-online.de oder +49 341 5636300. Wir informieren Sie dann gern über die notwendigen formalen Schritte und Kosten.

Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) – Brexit – sind nunmehr neue bzw. zusätzliche Regelungen in Bezug auf die Kennzeichnung von Bauprodukten, demzufolge auch Holzbauprodukten, für den britischen Markt (England, Wales, Schottland) gültig.

Dies bedeutet, dass für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im Vereinigten Königreich eine Kennzeichnung mit dem „UKCA“- Zeichen (UK Conformity Assessed) notwendig ist bzw. wird.

Innerhalb einer Übergangsfrist, die durch die britische Regierung am 24.08.2021 von ursprünglich Ende 2021 auf Ende 2022 verlängert wurde, ist es weiterhin zulässig, Bauprodukte mit dem CE- Kennzeichen in Verkehr zu bringen. Ab 01.01.2023 wird dann ausschließlich die UKCA- Kennzeichnung zulässig sein.

Grundlage der UKCA- Kennzeichnung sowie der Konformitätsbewertung von Bauprodukten bilden britische rechtliche Regelungen, die (zunächst) weitgehendst analog der EU- Bauproduktenverordnung sind. Bauprodukte, die bislang für den EU-Markt (nur) eine CE- Kennzeichnung auf Basis harmonisierter Normen trugen, wie z.B. Holzwerkstoffe nach EN 13986 (OSB- Platten, Sperrholz, Spanplatten etc.), bedürfen dann einer UKCA- Kennzeichnung auf Basis der gleichen Norm. Diese für den UK- Markt gültigen „designated standards“ sind momentan mit den harmonisierten Normen identisch; dies kann sich jedoch zukünftig durch Modifizierung der Normen für den britischen Markt ändern.

Soweit im Zuge der Konformitätsbewertung von Bauprodukten Zertifizierungsstellen eingeschaltet werden müssen (AVCP- Systeme 1+, 1 und 2+), so muss dies für den britischen Markt durch sogenannte „UK Approved Bodies“ erfolgen. Notifizierte Stellen aus der EU sind dafür nicht anerkannt, genau wie die britischen UK Approved Bodies nicht mehr als einzuschaltende Notifizierte Stellen im Rahmen der CE- Kennzeichnung anerkannt sind.

www.gov.uk/guidance/using-the-ukca-marking

Der Bescheid vom 14.12.2021 über die Notifizierung nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO) enthält – in erneut aktualisiertem Umfang – die ursprünglich bereits als ETAGs im Notifizierungsbescheid enthaltenen und nunmehr in EADs gewandelten technischen Spezifikationen, für welche der HFB Engineering GmbH die Befugnis erteilt wurde, Tätigkeiten eines unabhängigen Dritten zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auszuführen als

  • Produktzertifizierungsstelle (AVCP-System 1)
  • Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle (AVCP-System 2)

für folgende Bauproduktgruppen:

  • Produkte gemäß EAD 130186-00-0603 Three-dimensional nailing plates (Dreidimensionale Nagelteller) als Ersatz für ETAG 015: Stahlblechformteile,
  • Produkte gemäß EAD 130367-00-0304 Composite wood-based beams and colums (Leichte Holzbauträger und –stützen) als Ersatz für ETAG 011,
  • Produkte gemäß EAD 030351-00-0402 Systeme mit mechanisch befestigten flexiblen Dachdichtungsbahnen als Ersatz für ETAG 006.

Damit Hersteller auch unter den Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie Bauprodukte entsprechend der Bauproduktenverordnung (mit CE- Kennzeichnung) bzw. entsprechend den Landesbauordnungen (mit Ü- Kennzeichnung) in Verkehr bringen können, wurde es den Zertifizierungsstellen durch entsprechende Vorgaben der Europäischen Kommission bzw. durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ermöglicht, vorübergehend alternative Verfahrensweisen anzuwenden.

Fremdüberwachungen im In- und Ausland werden dementsprechend in Form sogenannter „indirekter“ Überwachungen („Remote- Überwachungen“), das heißt ohne direkten Besuch des Herstellwerks, durchgeführt. Die entsprechenden externen Überprüfungen erfolgen somit auf der Basis von auszufüllenden Fragebögen, abgeforderter Unterlagen der werkseigenen Produktionskontrolle sowie ggf. Video- und Telefonkonferenzen. Indirekte Fremdüberwachungen sind aktuell die einzige rechtskonforme Möglichkeit zur Aufrechterhaltung von bestehenden CE- Zertifikaten (AVCP- Systeme 1+, 1 und 2+) bzw. von Übereinstimmungszertifikaten.

Vorgaben zur Verfahrensweise der Überwachungs- und Zertifizierungsstellen liegen in Form entsprechender Papiere der „Group of Notified Bodies“ vor. Diese beinhalten Richtlinien, die in Bezug auf die Aufrechterhaltung bestehender Zertifikate anzuwenden sind, wobei positive Ergebnisse einer vorher durchzuführenden „Risikobewertung“ (u.a. auf Basis der bisherigen Überwachungsergebnisse, der Verlässlichkeit des herstellenden Unternehmens) zwingende Voraussetzung sind.

Regelungen hinsichtlich des Neubeginns von Überwachungsvorgängen (Durchführung von Erstüberwachungen) unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie sind bislang nicht verfügbar.

Auf Grund des Bescheides vom 09.03.2018 über die Notifizierung nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO) wird der HFB Engineering GmbH die Befugnis erteilt, Tätigkeiten eines unabhängigen Dritten – in erneut erweitertem Umfang – zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auszuführen als

  • Produktzertifizierungsstelle
    gemäß Anhang V Nr. 2.(1.) Verordnung (EU) Nr. 305/2011
  • Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle
    gemäß Anhang V Nr. 2.(2.) Verordnung (EU) Nr. 305/2011
  • Prüflabor
    gemäß Anhang V Nr. 2.(3.) Verordnung (EU) Nr. 305/2011
  • Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle gemäß Anhang V Nr. 2.(2.) Verordnung (EU) Nr. 305/2011

 

  • für folgende Bauprodukte:
  • Produkte gemäß EAD 130002-00-0304: Massive plattenförmige Holzbauelemente – Elemente aus mit Dübeln verbundenen Brettern für tragende Bauteile in Bauwerken
  • Produkte gemäß EN 14080: Holzbauwerke – Brettschichtholz und Balkenschichtholz – Anforderungen
  • Produkte gemäß EN 14081-1: Holzbauwerke Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Allgemeine Anforderungen
  • Produkte gemäß EN 14250: Holzbauwerke – Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen
  • Produkte gemäß EN 14592: Holzbauwerke – Stiftförmige Verbindungsmittel – Anforderungen
  • Produkte gemäß EN 15497: Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke – Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung
  • Produkte gemäß EN 13986: Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
  • Produkte gemäß ETAG 015: Stahlblechformteile
  • Produkte gemäß EN 13168: Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WW) – Spezifikation
  • Produkte gemäß EN 13171: Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation
  • Produkte gemäß ETAG 011: Leichte Holzbauträger und -stützen
  • Produkte gemäß EN 14351-1: Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit
  • Produkte gemäß EN 1279-5: Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas – Konformitätsbewertung
  • Produkte gemäß EAD 130090-00-0303: Holz-Beton-Verbundsystem mit stiftförmigen Verbindungsmitteln

Auf Grund des Bescheides vom 21.12.2017 über die Notifizierung nach Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO) wird der HFB Engineering GmbH die Befugnis erteilt, Tätigkeiten eines unabhängigen Dritten – in deutlich erweitertem Umfang – zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit auszuführen als

  • Produktzertifizierungsstelle
    gemäß Anhang V Nr. 2.(1.) Verordnung (EU) Nr. 305/2011

 

  • Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle
    gemäß Anhang V Nr. 2.(2.) Verordnung (EU) Nr. 305/2011
  • Prüflabor
    gemäß Anhang V Nr. 2.(3.) Verordnung (EU) Nr. 305/2011
    Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle gemäß Anhang V Nr. 2.(2.) Verordnung (EU) Nr. 305/2011
  • für folgende Bauprodukte:
  • Produkte gemäß EAD 130002-00-0304: Massive plattenförmige Holzbauelemente – Elemente aus mit Dübeln verbundenen Brettern für tragende Bauteile in Bauwerken
  • Produkte gemäß EN 14080: Holzbauwerke – Brettschichtholz und Balkenschichtholz – Anforderungen
  • Produkte gemäß EN 14081-1: Holzbauwerke Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt – Allgemeine Anforderungen
  • Produkte gemäß EN 14250: Holzbauwerke – Produktanforderungen an vorgefertigte tragende Bauteile mit Nagelplattenverbindungen
  • Produkte gemäß EN 14592: Holzbauwerke – Stiftförmige Verbindungsmittel – Anforderungen
  • Produkte gemäß EN 15497: Keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke – Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung
  • Produkte gemäß EN 13986: Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
  • Produkte gemäß ETAG 015: Stahlblechformteile
  • Produkte gemäß EN 13168: Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WW) – Spezifikation
  • Produkte gemäß EN 13171: Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezifikation
  • Produkte gemäß ETAG 011: Leichte Holzbauträger und -stützen
  • Produkte gemäß EN 14351-1: Fenster und Türen – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und/oder Rauchdichtheit
  • Produkte gemäß EN 1279-5: Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas – Konformitätsbewertung

Mit Bescheid vom 30.11.2017 der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde die Akkreditierung der HFB Engineering GmbH als Prüfstelle (Akkreditierungs- Nr.: D-PL-18661-01) erweitert.

Mit dieser erweiterten Akkreditierung wird bestätigt, dass die HFB Engineering GmbH die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 besitzt, nunmehr – neben den weiterhin unverändert bestehenden Akkreditierungen – auch Prüfungen für die folgenden Bauproduktgruppen durchzuführen:

• Faserzement-Tafeln gemäß DIN EN 12467 (AVCP- System 3) sowie

• Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas gemäß EN 1279-5 (AVCP- System 3).

Die entsprechende Notifizierung unserer Prüfstelle durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO) wird kurzfristig erfolgen.

Gleichzeitig wurde der Prüfstelle der HFB Engineering GmbH die flexible Akkreditierung (Kategorie III) bestätigt. Damit ist es der Prüfstelle gestattet, ohne vorherige Zustimmung der DAkkS neue Revisionen der Prüfnormen im akkreditierten Bereich anzuwenden.

Mit Bescheid vom 27.11.2017 der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) wurde die   Akkreditierung der HFB Engineering GmbH als Zertifizierungsstelle (Akkreditierungs- Nr.: D-ZE-18661-01) erweitert.

Mit dieser erweiterten Akkreditierung wird bestätigt, dass die HFB Engineering GmbH die Kompetenz nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 besitzt, nunmehr – neben den weiterhin unverändert bestehenden Akkreditierungen – auch Zertifizierungen für die folgende Bauproduktgruppe durchzuführen:

  • Verbindungsmittel für Produkte aus Bauholz für tragende Zwecke/ für tragende Holzbauteile gemäß ETAG 015: Leitlinie für die Europäische Technische Zulassung für Blechformteile (AVCP- System 1).

Die entsprechende Notifizierung unserer Zertifizierungsstelle durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (BauPVO) wird kurzfristig erfolgen.

Gleichzeitig wurde der Zertifizierungsstelle der HFB Engineering GmbH die flexible Akkreditierung (Freiheitsgrad 1) bestätigt. Damit ist es der Zertifizierungsstelle gestattet, ohne vorherige Zustimmung der DAkkS neue Revisionen der Produktnormen im akkreditierten Bereich anzuwenden.

Mit Bescheid vom 01.08.2017 des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) wurde der HFB Engineering GmbH die Erweiterung des Anerkennungsumfanges als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (Kennziffer SAC05) erteilt für

  • Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung der lfd. Nr. 3 1/2 des Teils II a des Verzeichnisses der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen, insbesondere für die Zulassungsgruppe Zimmermannsmäßige Verbindungen (zugehörige Zulassungsnummern Z-9.1-….), zu denen u.a. auch Schwalbenschwanzverbindungen gehören.