Infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) – Brexit – sind nunmehr neue bzw. zusätzliche Regelungen in Bezug auf die Kennzeichnung von Bauprodukten, demzufolge auch Holzbauprodukten, für den britischen Markt (England, Wales, Schottland) gültig.
Dies bedeutet, dass für das Inverkehrbringen von Bauprodukten im Vereinigten Königreich eine Kennzeichnung mit dem „UKCA“- Zeichen (UK Conformity Assessed) notwendig ist bzw. wird.
Innerhalb einer Übergangsfrist, die durch die britische Regierung am 24.08.2021 von ursprünglich Ende 2021 auf Ende 2022 verlängert wurde, ist es weiterhin zulässig, Bauprodukte mit dem CE- Kennzeichen in Verkehr zu bringen. Ab 01.01.2023 wird dann ausschließlich die UKCA- Kennzeichnung zulässig sein.
Grundlage der UKCA- Kennzeichnung sowie der Konformitätsbewertung von Bauprodukten bilden britische rechtliche Regelungen, die (zunächst) weitgehendst analog der EU- Bauproduktenverordnung sind. Bauprodukte, die bislang für den EU-Markt (nur) eine CE- Kennzeichnung auf Basis harmonisierter Normen trugen, wie z.B. Holzwerkstoffe nach EN 13986 (OSB- Platten, Sperrholz, Spanplatten etc.), bedürfen dann einer UKCA- Kennzeichnung auf Basis der gleichen Norm. Diese für den UK- Markt gültigen „designated standards“ sind momentan mit den harmonisierten Normen identisch; dies kann sich jedoch zukünftig durch Modifizierung der Normen für den britischen Markt ändern.
Soweit im Zuge der Konformitätsbewertung von Bauprodukten Zertifizierungsstellen eingeschaltet werden müssen (AVCP- Systeme 1+, 1 und 2+), so muss dies für den britischen Markt durch sogenannte „UK Approved Bodies“ erfolgen. Notifizierte Stellen aus der EU sind dafür nicht anerkannt, genau wie die britischen UK Approved Bodies nicht mehr als einzuschaltende Notifizierte Stellen im Rahmen der CE- Kennzeichnung anerkannt sind.