Kooperationsvereinbarung zwischen BBA und HFB bezüglich der UKCA- Kennzeichnung von Holzbauprodukten abgeschlossen

Falls ein Hersteller seine Bauprodukte (wie zum Beispiel Holzwerkstoffe) in Großbritannien verkaufen möchte, ist ab dem 1. Januar 2023 eine UKCA-Kennzeichnung (anstelle der CE-Kennzeichnung) für den britischen Markt erforderlich. Normalerweise würde dies bedeuten, dass ein vollständiges separates Inspektions- und Zertifizierungsverfahren analog dem CE- Verfahren mit identischem Inhalt (EN 13986) erforderlich wäre (Inspektion durch ein „UK Approved Body”).

Um zu vermeiden, dass zwei getrennte Inspektionen (CE und UKCA) mit gleichem Inhalt erforderlich sind, haben BBA (British Board of Agrément) und HFB eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.

Auf der Grundlage dieser Kooperationsvereinbarung ist in Bezug auf die UKCA-Zertifizierung kein zusätzlicher Inspektionsbesuch durch BBA erforderlich, da HFB als Inspektionsstelle (CE- und UKCA-Inspektion kombiniert) fungieren wird, während BBA nur die Inspektionsberichte von HFB bewertet und das UKCA-Zertifikat ausstellt.

Das vereinfacht und verkürzt den Prozess deutlich und spart zudem deutlich Kosten.

Falls Sie eine UKCA- Kennzeichnung von Holzwerkstoffen gemäß EN 13986 (AVCP- Systeme 2+ oder 1) benötigen und von dieser Kooperationsvereinbarung profitieren wollen, kontaktieren Sie uns bitte über info@hfb-online.de oder +49 341 5636300. Wir informieren Sie dann gern über die notwendigen formalen Schritte und Kosten.